Ambulante Leistungen > Ambulante Operationen

Nach den Bestimmungen des § 115 b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch gibt es einen Katalog von Operationen, die seit dem 1. Januar 2004 ambulant durchgeführt werden müssen.

Diese Operationen wurden von Fachgremien dafür ausgewählt und werden von uns mit der gleichen Qualität und Sorgfalt und den gleichen hygienischen Bestimmungen durchgeführt, wie alle stationären Operationen. Sie können sich deshalb bei uns in guten Händen wissen.

Wussten Sie schon?

Für eine geplante ambulante Operation benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt. Ohne Überweisungsschein müssen Sie die Praxisgebühr von derzeit 10 Euro bei uns entrichten. Also sprechen Sie bitte vorher mit Ihrem einweisenden Arzt.

Ob eine vorzunehmende Operation ambulant oder stationär durchgeführt wird, besprechen bei chirurgischen Operationen unser Chefarzt der Chirurgie mit Ihnen in der OP Sprechstunde bzw. bei gynäkologischen Fällen Ihr niedergelassener Gynäkologe mit Ihnen.

Auch bei ambulanten Operationen betreuen wir Sie nach der Operation selbstverständlich weiter. Am Tag der Operation erhalten Sie von uns ein Patientenzimmer, wo Sie Ihre persönlichen Sachen ablegen können. Nach der Operation überwachen die Ärzte und Schwestern auf Station Ihren Zustand und betreuen Sie, wenn Sie etwas benötigen.

Wenn Sie sich gut fühlen, entlassen wir Sie nach ein paar Stunden nach Hause. Bitte lassen Sie sich von Angehörigen oder Bekannten abholen, da Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit an diesem Tag nicht unbegleitet am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

Auch die Abteilung für Innere Medizin ist in das ambulante Operieren eingebunden: Endoskopie
Malteser Krankenhaus
St. Johannes