Infos für Patienten > Berechnung unserer Leistungen

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, rechnen wir direkt mit der für Sie zuständigen Krankenkasse ab. Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen (§ 39 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V) sind gesetzlich versicherte Patienten jedoch verpflichtet, eine Zuzahlung je Kalendertag ihres Aufenthaltes zu leisten. Das Krankenhaus kassiert diesen Eigenanteil am Entlassungstag und leitet ihn an Ihre Krankenkasse weiter.

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen (§ 39 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V) sind gesetzlich versicherte Patienten verpflichtet, eine Zuzahlung je Kalendertag ihres Aufenthaltes zu leisten.

Zur Zeit beträgt die Höhe der Zuzahlung zehn Euro für längstens 28 Kalendertage pro Jahr.

Für die Zuzahlung gelten Befreiungsregeln. Danach sind folgende Personen generell befreit:

 Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
 Wöchnerinnen bis zum sechsten Tag nach der Entbindung
 Patienten, für die ein berufsgenossenschaftliches Heilverfahren eingeleitet ist
 Patienten in teilstationärer Krankenhausbetreuung 

Es empfiehlt sich, die Quittung für eventuelle weitere Krankenhausaufenthalte aufzubewahren.

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die gesondert berechnet werden.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung. Wir beraten Sie gerne über die aktuellen Zuzahlungsregelungen.

So erreichen Sie uns

Patientenverwaltung
Telefon 03578/786-145

Email
Leitung

Brigitte Tielck
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
7.00 bis 14.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeitgen wenden Sie sich bitte an die Information in der Eingangshalle.
Weitere Informationen

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