Für die Zuzahlung gelten Befreiungsregeln. Danach sind folgende Personen generell befreit:
Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Wöchnerinnen bis zum sechsten Tag nach der Entbindung
Patienten, für die ein berufsgenossenschaftliches Heilverfahren eingeleitet ist
Patienten in teilstationärer Krankenhausbetreuung
Es empfiehlt sich, die Quittung für eventuelle weitere Krankenhausaufenthalte aufzubewahren.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die gesondert berechnet werden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung. Wir beraten Sie gerne über die aktuellen Zuzahlungsregelungen.