Maskenpflicht für ambulante Patienten
Im gesamten Krankenhaus gilt die Maskenpflicht (medizinische, keine textilen, Masken) für alle ambulanten Patienten sowie notwendige Begleitpersonen in MVZ-Sprechstunden, Endoskopie und für Besuche beim D-Arzt. Soweit eine Begleitung nicht medizinisch indiziert ist, müssen Begleitpersonen außerhalb des Gebäudes warten.
Ab sofort gilt erneut ein genereller Besucherstopp im MKH St. Johannes.
Patienten: Wir bitten alle Patienten, die zur ambulanten Behandlung oder zur stationären Aufnahme, möglichst allein und nur in Ausnahmefällen mit einer Begleitperson zu kommen. Das Besucher- und Patientenformular können Sie bereits vorab downloaden, ausfüllen und ausgedruckt mitbringen.
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Patienten, Besucher und Mitarbeiter des St. Carolus verpflichtend.
Ausnahmen des Besucherstopps: Besuch der Palliativstation und schwerstkranker Patienten
Begleitpersonen sind nur noch bei gehbehinderten, dementen und Personen, die Hilfe benötigen, möglich (MVZ, Notfallambulanz, Endoskopie und ambulante Operationen).
Geburtsklinik: Zutritt nur für Väter (Geschwisterkinder nur für „Baby Smile“- Fotoshootings)
Termine in der Physiotherapie werden individuell mit den Patienten abgestimmt.
Die Cafeteria öffnet nur für Mitarbeiter, nicht für Gäste.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sven Heise, Geschäftsführer Malteser Sachsen-Brandenburg