Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPVertreibV) hat das Malteser Krankenhaus St. Johannes einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPVertreibV) hat das Malteser Krankenhaus St. Johannes einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.